Schulreglement

Führung der Schule

Die Musikschule Untersee und Rhein wird von der Schulleitung geführt. Den Musiklehrerinnen und –lehrern obliegt der Unter-richt. Schulleitung und Musiklehrkräfte haben den Eltern auf vorherige Anmeldung für Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Aufnahme/Eintritt

Aufnahmeberechtigt sind in erster Linie Kinder und Jugendliche aus der Untersee- und Rheinregion bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Stichwoche 10 und 38). Eine Eignungsabklärung wird vorbehalten. Wenn in einzelnen Fachgebieten die Kapazitäten des Lehrkörpers ausgeschöpft sind, werden Interessenten auf die Warteliste gesetzt.

Über das aktuelle Angebot an Musik- und Tanzunterricht gibt die Schulleitung Auskunft.

Der Eintritt in die Schule erfolgt zu Semesterbeginn. Anmeldungen nimmt die Schulleitung entgegen. Die Einteilung erfolgt in der ersten Schulwoche des Semesters.

Bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler gelten als angemeldet, sofern nicht eine schriftliche Abmeldung erfolgt.

Die An- und Abmeldungen sind mit den entsprechenden Formularen an die Schulleitung zu richten.

Die An- und Abmeldetermine
15. Juni für das im August beginnende
Herbstsemester und
15. Dezember für das im Februar beginnende
Frühlingssemester
sind einzuhalten. 

 

Schulgeld/Unterricht

Die Höhe des Schulgeldes ist der aktuellen Tarifordnung zu entnehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Semester-beginn.

Der Unterricht wird von ausgebildeten Fachkräften erteilt.

Die Unterrichtslokalitäten befinden sich in Steckborn. Lektionen können auch ausserhalb von Steckborn erteilt werden, sofern dies die Schulleitung bewilligt und die entsprechende Schul-gemeinde einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen kann. 

Im Stundenplan sind Ort und Zeit festgelegt.

Die Stundenplaneinteilung erfolgt durch die Lehrkraft in Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler, bzw. mit den Eltern. 

Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Musikschule Untersee und Rhein. 

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, ihre Kinder zu regelmässigem und pünktlichem Besuch des Unterrichts anzuhalten. 

Instrumente/Noten

Die Schülerinnen und Schüler, bzw. ihre Eltern stellen das persönliche Instrument, die Noten und andere Ausrüstungs-gegenstände selbst. Die Schulleitung und die entsprechende Lehrkraft sind ihnen dabei behilflich.

Elternzusammenarbeit

Die Eltern sind gebeten, sich von Zeit zu Zeit bei der Musiklehrerin oder dem Musiklehrer über die Fortschritte ihres Kindes zu erkundigen und es zu regelmässigem und sorgfältigem Üben anzuhalten. Anregungen und Mitteilungen sind an die jeweilige Lehrperson oder an die Schulleitung zu richten.

Unterrichtsbesuche der Eltern sind in Absprache mit der Lehrperson erwünscht.

Absenzen

Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, einander Absenzen rechtzeitig – spätestens am Vortag – mitzuteilen.

Stunden, die wegen Verhinderung der Lehrperson ausfallen (ausser Krankheit und Unfall), werden in der Regel vor- oder nachgeholt. Diese Stunden können nach Absprache mit der Schulleitung in Gruppen erteilt werden. Ist die Lehrperson längere Zeit verhindert, werden die Unterrichtsstunden nach Möglichkeit von einer Stellvertretung übernommen oder es wird der entsprechende Teil des Schulgeldes reduziert. 

Die Lehrperson kann für die Absenz seines Schülers bzw. seiner Schülerin eine schriftliche Erklärung der Eltern verlangen. 

Für Stunden, die wegen Verhinderung eines Schülers oder einer Schülerin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung. Ausnahmen kann die Schulleitung bei einem zwangsmässigen, zusammenhängenden Unterbruch von mindestens drei Wochen oder bei begründetem Austritt vor Semesterende bewilligen. Ist dieser Unterbruch gesundheitsbedingt, ist der Schulleitung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Eine eventuelle Rückvergütung wird am Schulgeld des folgenden Semesters, unter Abzug entsprechender Administrativkosten, in Anrechnung gebracht.

Austritt/Ausschluss

Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen. Er ist bis zum jeweiligen Abmeldetermin (15. Juni und 15. Dezember) der Schulleitung schriftlich zu melden. Das bis zu diesem Termin nicht abgemeldete Kind gilt als angemeldet. Die Eltern sind somit verpflichtet das Schulgeld zu bezahlen, auch wenn der Unterricht nicht besucht wird. Ein Austritt „aus freien Stücken“ ist während des laufenden Semesters nicht möglich. 

Das Abmeldeformular ist bei der Schulleitung, der Lehrperson oder auf der Musikschul-Homepage www.musikstunden.ch erhältlich und ist von der Lehrperson zu unterschreiben. 

Erreicht die Schülerin oder der Schüler bis zur Stichwoche 10 bzw. 38 das 20. Altersjahr, erfolgt gemäss kantonalen Richtlinien automatisch der Austritt. Die Schulleitung informiert die Schülerin oder den Schüler, bzw. die Eltern über diesen Austritt. Die Schülerin oder der Schüler hat nun die Möglichkeit, sich im Abo-System wieder anzumelden. 

Die Gruppenkurse der musikalischen Grundausbildung (Eltern-Kind-Singen, Rhythmusschule) sind Jahreskurse. Ein Austritt ist nur auf Ende eines Schuljahres möglich. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. 

Der Vorstand des Vereins Musikschule Untersee und Rhein behält sich vor, ein Kind aus disziplinarischen Gründen vom Unterricht auszuschliessen. Ebenfalls kann die nicht fristgerechte Bezahlung der Elternbeiträge einen Ausschluss zur Folge haben.